Darf ich die vom Nachbarsgrundstück überragende Äste und Büsche selbst entfernen? BGH Urteil schafft Klarheit!

Ein wesentlicher und immer wiederkehrender Streitpunkt des Nachbarschaftsrechts ist der Überwuchs von Gebüschen, Bäumen und anderen Gewächsen. Die damit einhergehende Beeinträchtigung z.B. durch Laub oder Fallobst sorgt immer wieder für Streitigkeiten zwischen Nachbarn. Doch welche Regelungen gelten und was ist zu beachten?

Ein aktuelles Urteil vom Bundesgerichtshof (BGH), dem obersten deutschen Zivilgericht, regelt nun den Umgang mit störenden überragendem Ästen und anderen Gewächsen vom Nachbargrundstück.

Das Urteil vom 11.06.2021 besagt, dass Äste oder Wurzeln, die vom Nachbargrundstück in das eigene Grundstück hineinragen, unter bestimmten Voraussetzungen von der betroffenen Person selbst entfernt werden dürfen.

 

Welche Voraussetzungen müssen erfolgt sein, um Äste und Wurzeln vom Nachbarn selbst entfernen zu dürfen?

 

  • Zum einen müssen die überragenden Äste oder Wurzeln einen nachvollziehbaren Störfaktor für den Betroffenen darstellen. Es reicht aus, wenn Abfall durch abfallende Nadeln oder Zapfen entsteht. Als Störfaktor gilt der Überwuchs auch dann, wenn er die Lichtquelle für die Gewächse des Betroffenen verdeckt und diese somit gefährdet
  • Zum anderen muss der Betroffene dem Eigentümer des Gewächses eine realistische Frist zur Entfernung der Störfaktoren geben. Die Frist muss so gesetzt werden, dass dem Gewächs nicht unnötig geschadet wird. Das schließt zum Beispiel die Wachstumsphase der Bäume ein, in welcher ein Baum nicht beschnitten werden darf. Wenn der Eigentümer diese Frist nicht einhält hat die betroffene Person das Recht die störenden Äste oder Wurzeln selbst zu entfernen

Der Betroffene kann, bei Erfüllung der oben genannten Voraussetzungen, auch dann die störenden Äste/Wurzeln entfernen, wenn der Baum dadurch abzusterben droht.

Es gibt jedoch Ausnahmen:

Die Gemeinden können durch entsprechende Baumschutzsatzungen und Bebauungspläne vorschreiben, dass Bäume, Sträucher, Hecken und sonstige Bepflanzungen nicht beseitigt oder verändert werden dürfen. Dann darf auch der Eigentümer selbst den Baum oder Strauch nicht beseitigen oder verändern.

Der Nachbar kann Beseitigung oder Zurückschneiden nicht verlangen und darf auch über die Grenze reichende Zweige und Wurzeln nicht abschneiden. Dem entsprechend, sollte vor dem Beschnitt die lokale Baumschutzsatzung und der Bebauungsplan geprüft werden. Als Ihr Immobilienmakler in Hannover, helfen wir Ihnen gerne die entsprechende Satzung oder Bebauungsplan zu prüfen.

Regelung zur Bepflanzung an der Grenze zum Nachbargrundstück

Bei der Bepflanzung an der Grenze zum Nachbargrundstück spielt die Höhe des Gewächses die entscheidende Rolle. Der einzuhaltende Abstand zur Grenze richtet sich nach der Höhe des Gewächses. Diese Regelung dient dem Schutz vor Schatten, welche zum Beispiel die Terrasse des Betroffenen überschatten und dadurch die Wohnfreude des Betroffenen schmälern.

In Niedersachsen gelten folgende Reglungen und Maße für die Bepflanzung von Bäumen und Sträuchern:

Höhe des Gewächses Mindestabstand von der Grenze
Bäume/Sträucher nicht zulässig Unter 0,25 m
Bis zu 1,20 m 0,25 m
Bis zu 2,00 m 0,50 m
Bis zu 3,00 m 0,75 m
Bis zu 5,00 m 1,25 m
Bis zu 15,00 m 3,00 m
Über 15,00 m 8,00 m

Quelle: NNachbG §50

Der Abstand wird am Erdboden von der Mitte des Baumes oder Strauches bis zur Grenze gemessen.

Diese Regelungen sind zwar verbindlich und man kann auf dieser Grundlage rechtliche Schritte unternehmen, jedoch empfiehlt es sich immer zuerst das Gespräch mit dem Nachbarn zu suchen. Meistens lassen sich Differenzen, die den Überhang von Gewächsen betreffen, ohne langwierige Gerichtsprozesse beseitigen. Hannobilien als Immobilienmakler in Hannover, gibt Ihnen in regelmäßigen Abständen Informationen zu Immobilienrelevanten Urteilen.

In einigen Fällen können Bäume den Wert einer Immobilie beeinträchtigen, wenn beispielsweise der gesamte Garten keine Sonne, aufgrund der Platzierung einer riesigen Tanne bekommt. Nutzen Sie die Möglichkeit den Wert Ihrer Immobilien durch eine kostenlose Immobilienbewertung in Hannover zu erfahren.