Im folgenden Blog, erläutern wir Ihnen als Immobilienmakler in Hannover, welche Besonderheiten mit dem Verkauf während Ihrer Abwesenheit z. B. aufgrund Ihres weit entfernten Wohnsitzes verbunden sind und worauf Sie besonders achten sollten.
Ablauf eines Verkaufes in Abwesenheit des Verkäufers
Grundlegend ist es möglich die eigene Immobilie zu verkaufen ohne vor Ort zu sein. Es gibt verschiedene Möglichkeiten wie der Verkauf abgewickelt werden jann ohne vor Ort zu sein, auch wenn Sie sich im Ausland befinden.
Zunächst betrachten wir den normalen Verkaufsprozess, wenn sowohl der Käufer als der Verkäufer vor Ort sind:
Nachdem ein Käufer für das Objekt gefunden worden ist und die Kaufspreisverhandlungen abgeschlossen sind, wird ein Kaufvertrag erstellt und geprüft. Anschließend wird bei einem Notar ein Beurkundungstermin vereinabrt. Zu diesem Beurkundungstermin kommen in der Regel sowohl der Käufer als auch der Verkäufer. Der Kaufvertrag wird von beiden Parteien unterschrieben und notariell beglaubigt. Sobald dann der Kaufpreis vom Käufer gezahlt worden ist wird durch den Notar der neue Besitzer im Grundbuch eingetragen.
Wie jedoch ist der Ablauf, wenn eine der Parteien nicht vor Ort sein kann?
Zunächst braucht man in jedem Fall eine Person, die einen beim Notar vertritt. Diese Person sollte unbefangen und vertrauenswürdig sein. In der Regel wird heirfür ein Familienmitglied herangezogen.
Anschließend hat man zwei Möglichkeiten:
Zum einen gibt es die Möglichkeit, welche am häufigsten über unser Maklerbüro in Hannover durchgeführt wird, einer vollmachtlosen Vertretung. Hierbei benötigen Sie eine Person, die Sie bei der Kaufvertragsunterzeichnung beim Notar vertritt, welche jedoch keine Vollmacht benötigt. Dementsprehend ist der Kaufvertrag nach der Unterzeichnung nicht rechtskräftigt, sondern schwebend unwirksam.
Der Kaufvertrag wird erst dann rechtskräftig, wenn eine Nachgenehmigung bzw. Nachbeurkundung beim Notariat in Ihrem Heimatort oder in der deutschen Botschaft im Ausland in Ihrer Anwesenheit stattgefunden hat.
Eine Nachgenehmigung ist mit Kosten verbunden, welche für den Verkäufer nicht entstehen, wenn dieser die Beurkundung mit dem Käufer und dem Immobilienmakler begleitet.
Die zweite Möglichkeit ist, der Vertrauensperson eine notariell beglaubigte Vollmacht auszustellen. Mit dieser Vollmacht kann die vertraute Person beim Beurkundungstermin beim Notar die Unterschrift unter den Kaufvertrag setzen. In diesem Fall ist der Kaufvertrag ab der Unterzeichnung rechtskräftig.
Die Methode mit einer notariell beglaubigten Vollmacht eignet sich vor allem dann, wenn der Verkäufer schon im Vorfeld weiß, dass er bei der Beurkundung nicht anwesend sein kann. Der Verkäufer hat dann genug Zeit die Vollmacht bereitzustellen.
In jedem Fall muss der Verkäufer nicht zwingend bei der Beurkundung anwesend sein, dementsprechen erleichter diese den Verkauf von Immobilien.
Wir als Immobilienmakler in Hannover haben bereits mehrere Objekte ohne die Nwesenheit des Verkäufers erfolgreich verkauft unter anderem für einen Kunden aus Hong-Kong. Falls Sie Interesse daran haben Ihre Immobilie in Hannover oder Umkreis zu verkaufen ohne dabei persöhnlich vor Ort zu sein, sprechen Sie uns gerne darauf an.