Der Energieausweis: Welche Arten gibt es?

Seit 2014 ist der Energieausweis ein Pflichtdokument bei der Vermietung und bei dem Verkauf von Wohn- und Nichtwohngebäuden. Er muss spätestens ab der ersten Besichtigung vorliegen. Man unterscheidet zwischen dem verbrauchsorientierten und dem bedarfsorientierten Energieausweis.

Der verbrauchsorientierte Energieausweis

Dieser Ausweis sagt etwas über die tatsächlich verbrauchte Energiemenge des Gebäudes inklusive Heizung und Warmwasserbereitung aus (angegeben in Kilowattstunden pro Jahr und Quadratmeter Gebäudenutzfläche). Grundlage dafür sind in der Regel die Heizkostenabrechnungen der letzten drei Jahre. Hinweis: Der verbrauchsorientierte Energieausweis sagt weniger aus als der bedarfsorientierte Energieausweis.

Der bedarfsorientierte Energieausweis

Der bedarfsorientierte Ausweis ist aufwendig zu berechnen, dafür verbrauchsunabhängig und aussagekräftiger. Sein Ziel ist es, den theoretischen Energiebedarf des Gebäudes ermitteln. Folgende Fragen sind dafür beispielsweise relevant:

Sind Energiesparfenster eingebaut?

Welche Heizung ist installiert?

Wie ist die Außenwand gedämmt?

Anhand von Planungsunterlagen und einer Checkliste prüft eine Fachkraft bei einer Gebäudebegehung das Haus und beantwortet all diese Fragen.

Vorteile: Der bedarfsorientierte Energieausweis wird unabhängig vom Bewohner erstellt. Dadurch kann das Gebäude objektiv mit anderen Miet- oder Kaufobjekten verglichen werden. Zudem werden durch die Prüfung mögliche energetische Schwachstellen sichtbar. Als Gebäudebesitzer erhält man so konkrete Hinweise zum Sparen von Energie und Geld.

Übrigens: Zu unserem Service beim Verkauf eines Objektes gehört auch die Erstellung eines verbrauchsorientierten Energieausweises.
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